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AGB`s

Ebracher Musiksommer

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Ebracher Musiksommer und seinen Kunden.
1.2. Der Besucher bestätigt mit dem Kauf bzw. mit der telefonischen Reservierung einer oder mehrerer Eintrittskarten, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und als bindend akzeptiert.


2. ÖFFNUNGSZEITEN

2.1. Die Öffnungszeiten des Kartenbüros sind Mo.–Do.: 8-16 Uhr; Fr.: 8-12 Uhr
Aktuelle Änderungen daran werden auf der Internetseite des Ebracher Musiksommers bekannt gegeben.
2.2. Bei Veranstaltungen des Ebracher Musiksommers öffnet die Abend-/Tageskasse in der Regel eine Stunde vor Konzertbeginn. Pandemiebedingt entfällt zur Zeit die Abendkasse.


3. KARTENPREISE

3.1. Für die Veranstaltungen des Ebracher Musiksommers gelten unterschiedliche Preise und Nachlässe, die in der Saison-Broschüre sowie auf der Internetseite veröffentlicht werden.
3.2. Ermäßigungen
Personen mit einer Behinderung von 100% und eine Begleitperson erhalten (je) eine Ermäßigung von 5.-€ nach Vorlage eines gültigen Ausweises


4. GEBÜHREN

4.1. Der Ebracher Musiksommer veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise zum Start der jeweiligen Konzertsaison im aktuellen Saisonheft und unter der Internetanschrift www.ebracher-musiksommer.de. Der ausgewiesene Kartenpreis ist inklusive Vorverkaufs- und Systemgebühr. Bei einem Kartenerwerb an einer der anderen Vorverkaufsstellen erhöht sich der angegebene Kartenpreis um die entsprechenden Ticket- und Vorverkaufsgebühren der jeweiligen Vorverkaufsstelle.
4.2. Porto- und Versandkosten
Pauschal 3,00 € je Bestellung bei Versand innerhalb Deutschlands.
Versand ins Ausland auf Anfrage.
In externen Vorverkaufsstellen können höhere Gebühren entstehen.
4.3. Für nicht einlösbare oder unberechtigt stornierte Lastschriften berechnen wir die uns entstandenen Bankgebühren weiter.
4.4 Übersendet der Veranstalter dem Besucher Eintrittskarten, so trägt der Besucher das Versandrisiko. Der Veranstalter ist im Fall des Verlustes nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten.


5. HAFTUNG

Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in der Spielstätte des Veranstalters erleidet, haftet der Veranstalter, seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit bleibt unberührt.
 

6. EINZELKARTENBESTELLUNGEN

6.1. Bestellungen für Einzelkarten werden ab Erscheinen der Saison-Broschüre über unser Kartenbüro sowie per Fax, oder Online entgegengenommen.
6.2. Alle Bestellungen werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Können die gewünschten Eintrittskarten nicht gebucht werden, benachrichtigt das Kartenbüro den Besteller und schlägt die besten Alternativen vor.
6.3. Alle Zahlungsfristen sind den jeweiligen Rechnungen zu entnehmen.
6.4. Wenn die Kartenwünsche erfüllt werden können, erhält der Kunde die Karten mit der Rechnung rechtzeitig vor dem Konzert per Post zugeschickt. Falls die Zusendung der Karten zu knapp wird, wird der Kunde telefonisch oder per E-Mail informiert und die Karten auf seinen Namen an der Abend-/Konzertkasse hinterlegt.
6.5. Sollte die Bestellung nicht erfüllt werden können wird der Kunde ebenfalls telefonisch oder per E-Mail kontaktiert.
6.6. Bestellte Karten können nicht zurückgegeben werden und müssen auch bei Nichtinanspruchnahme in jedem Fall bezahlt werden.
 

7. GUTSCHEINE

7.1. Für alle Veranstaltungen des Ebracher Musiksommers können Geschenkgutscheine mit individuell festgelegten Werten erworben werden.
7.2. Ein Anspruch auf bestimmte Veranstaltungen oder Sitzplätze besteht dadurch nicht. Geschenkgutscheine können sowohl über das Kartenbüro als auch online im Webshop erworben und eingelöst werden. Es gelten die zum Zeitpunkt der Einlösung gültigen Preise sowie Vorverkaufs- und Versandgebühren.
7.3. Gutscheine können nicht ausgezahlt werden, auch nicht anteilig. Bei Teileinlösung des Geschenkgutscheines behält der verbleibende Wert seine Gültigkeit gemäß vorstehender Regelung. Ein Geschenkgutschein ist ab Ausstellungsdatum beim Ebracher Musiksommer bis zwei Jahre nach seiner Ausstellung gültig.


8. UMTAUSCH, RÜCKNAHME, WEITERGABE VON ENTRITTSKARTEN

8.1. Grundsätzlich werden erworbene Eintrittskarten nicht zurückgenommen bzw. umgetauscht. Ausnahmen sind behördliche Konzertabsagen (siehe Punkt 9).
8.2. Im Falle eines Eintrittskartenverlustes können diese vom Ebracher Musiksommer grundsätzlich nicht erstattet werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Ersatzkarte auszudrucken, wenn der Betreffende nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Veranstaltung und welchen Sitzplatz die Eintrittskarte betrifft. Es gilt die Ersatzkarte vor der Originalkarte. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte fallen 3.-€ Bearbeitungsgebühr an. Nachgedruckte Eintrittskarten werden an der Konzertkasse hinterlegt.
8.3. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht gestattet. Der Ebracher Musiksommer haften nicht für Leistungen und Kartenpreise von Dritten.
8.4. Der Veranstalter behält sich Programm-, Dirigenten- und Solistenänderungen vor. Solche Änderungen berechtigen weder zum Umtausch der Konzertkarten, noch zur Rücknahme oder gewerblichen Weitergabe.

9. SONDERREGELUNGEN FÜR DEN PANDEMIEFALL (Z.B. COVID-19)

9.1. Bei behördlichen Konzertabsagen aufgrund von Pandemien gelten folgende Sonderregelungen: Tickets für verschobene Konzerte behalten ihre Gültigkeit für den neuen Termin. Sie können auf Wunsch in Gutscheine verwandelt, aber auch storniert und erstattet werden.
9.2. Tickets abgesagter Konzerte werden automatisch dem Kundenkonto als Gutscheine gutgeschrieben. Diese sind je nach Dauer der Pandemie langfristig einlösbar. Sie können auf schriftlichen Wunsch auch storniert und rückerstattet werden. Dabei sind das Kaufdatum, die Kunden- und Auftragsnummer sowie die Bankverbindung mitzuteilen.


10. BILD- UND/ODER TONAUFNAHMEN

Bild- und/oder Tonaufzeichnungen sowie das Fotografieren während der Veranstaltungen sind aus urheberrechtlichen Gründen und aus Rücksicht auf den ungestörten Konzertgenuss der anderen Besucher grundsätzlich verboten. Es gibt keine Ausnahmen für Aufzeichnungen zum privaten Gebrauch. Jede unbefugte Aufnahme kann eine Schadensersatzpflicht auslösen.

11. INFORMATIONEN NACH DEM DATENSCHUTZ- GESETZ

11.1. Der Käufer von Eintrittskarten ist damit einverstanden, dass personenbezogene Bestelldaten vom Ebracher Musiksommer zu Kundenbetreuungszwecken sowie zu internen statistischen Zwecken verarbeitet und genutzt werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Alle datenschutzrechtlichen Belange werden ohne Einschränkung gewährleistet und es erfolgt keine Weitergabe an unbeteiligte Dritte.
11.2. Der Ebracher Musiksommer ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
11.3. Einzelne Konzerte werden von Hörfunk/Fernsehen aufgezeichnet. Der Konzertbesucher erklärt sich mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit und mit der eventuellen Abbildung seiner Person einverstanden.


12. ÄNDERUNGEN UND INKRAFTTRETEN

12.1. Der Ebracher Musiksommer behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die jeweils folgende Konzertsaison zu ändern. Die aktuell geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Internetseite des Ebracher Musiksommers veröffentlicht.
12.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ab der Konzertsaison 202021.